1. Wir schließen diesen Mietvertrag im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers ab. Wir selbst sind nur Vermittlerin und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Ihre Zahlungen entgegenzunehmen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht wir als Vermittlerin.
2. Von der Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankungen, Verhinderungen aus beruflichen Gründen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen können. Der Eigentümer muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20 % des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Sie müssen also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80 % des Mietzinses zahlen, obwohl Sie den Mietgegenstand nicht nutzen können. Der Eigentümer empfiehlt daher den Abschluß einer Reiserücktrittskostenver-sicherung, die diesem Vertrag beiliegt. In jedem Fall der Nichtanreise oder Stornierung durch den Mieter haben Sie zusätzlich eine Pauschale zur Abgeltung des entstanden Mehraufwandes an die Vermittlerin in Höhe von EUR 50,00 inkl. Umsatzsteuer zu zahlen. Die Buchungsgebühr wird im Falle einer Stornierung nicht erstattet.
3. Die Schlüssel für den Mietgegenstand erhalten Sie entweder im Büro des beauftragten Koordinators auf der Insel Sylt oder Ihnen wird dieser persönlich am Ferienwohnsitz übergeben. Hierzu befolgen Sie bitte die weiterreichnenden Informationen, die diesem Mietvertrag beiliegen. Der Mietgegenstand kann am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden. Sämtliche Schlüssel sind zum Ende der Mietzeit an den beauftragten Koordinator auf der Insel Sylt zurückzugeben. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, ist der Eigentümer berechtigt, auf Ihre Kosten neue Türschlösser einbauen zu lassen und sonstige Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dieses gilt auch bei Verlust des Schlüssels.
4. Soweit auf der Vorderseite nichts anderes vereinbart ist, werden Bettwäsche und Handtücher nicht gestellt. Eine nachträgliche Bestellung gegen Gebühr von 19,- Euro pro Wäschepaket ist möglich. Die auf der Vorderseite abgedruckte Endreinigung und Buchungsgebühr sind als Vertragsbestandteil obligatorisch und keine Wahlleistung. Sofern die Mietgegenstände über keine Telefon-Flat-Rate verfügen, werden pro Telefon- und Telefaxeinheit EUR 0,20 berechnet.
5. Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes und des Inventars, einschließlich des Reinigungszustandes, unverzüglich an, damit wir für Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie den Mietgegenstand zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.
6. Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist nur bis zur Anzahl der auf der Vorderseite genannten Schlafgelegenheiten im Mietgegenstand zulässig. Im übrigen darf der Mietgegenstand nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.
7. Es dürfen keine Haustiere in den Mietgegenstand aufgenommen werden, es sei denn, auf der Vorderseite ist etwas anderes von der Vermittlerin vereinbart. Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgabe zu halten, da der Mietgegenstand zum Teil an Allergiker vermietet wird, denen wir ausdrücklich zugesichert haben, dass sich in dem Mietgegenstand keine Haustiere aufgehalten haben. Im Falle einer Zuwiderhandlung drohen dem Eigentümer und Ihnen erhebliche Schadenersatzansprüche.
8. Die in dem Mietgegestand ausgelegte Haus- und Badeordnung ist Bestandteil dieses Mietvertrages. Bitte beachten Sie die entsprechenden Verhaltensregelungen, damit Sie und unsere übrigen Feriengäste einen erhol- samen Urlaub verleben.
9. Die Schlüssel für den Mietgegenstand sind am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr dem beauftragten Koordinator auf der Insel Sylt zu übergeben. Bei einer anderen Verfahrensweise, wird sich unser Koordinator mit Ihnen rechtzeitig in Verbindung setzen. Diesen Termin wollen Sie bitte unbedingt einhalten, da ggf. noch am selben Tag neue Feriengäste den Mietgegenstand beziehen werden und wir zuvor eine gründliche Reinigung des Mietgegenstandes durchführen müssen. Für den Fall einer verspäteten Schlüsselabgabe muss der Eigentümer sich die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete und etwaige Schadenersatzansprüche wegen der verspäteten Überlassung des Mietgegenstandes an die nachfolgenden Feriengäste vorbehalten.
10. Der Mietgegenstand ist von Ihnen in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, Abfallsammler entleert, Geschirr abgewaschen, sämtliche Fenster und Türen verschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, muss der Eigentümer sich die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten. Für Beschädigungen des Mietgegenstandes oder des Inventars, die der Vermittlerin nicht bei Beginn der Mietzeit angezeigt wurden, haftet der Mieter.
11. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.